Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Online-Shops
§1 Allgemeine Bestimmungen
- Betreiber des Online-Shops ist [Firmenname], mit Sitz in [Adresse], USt-IdNr.: [Nummer], REGON: [Nummer].
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung des Online-Shops, die Aufgabe von Bestellungen sowie die Lieferung von großvolumigen Waren (Gartenhäuser, Pavillons, Ferienhäuser und Holzkonstruktionen).
- Der Kontakt mit dem Verkäufer erfolgt per E-Mail unter: kontakt@zielonadeska.pl sowie telefonisch unter: +48 455 526 873.
§2 Vertragsgegenstand und Produktspezifikation
- Gegenstand des Verkaufs sind Holzkonstruktionen, einschließlich montagebedürftiger Bauwerke.
- Holz ist ein Naturprodukt und kann natürliche Eigenschaften aufweisen (Mikrorisse, Äste, Farbabweichungen), die keinen Mangel darstellen, sofern sie den in der Produktbeschreibung angegebenen Qualitätsstandards entsprechen.
- Produkte bis 70 m² werden im Rohzustand geliefert – zur Selbstmontage oder optional mit Montageservice durch den Verkäufer (je nach gewählter Konfiguration).
§3 Bestellung und Zahlung
- Eine Bestellung gilt als angenommen, sobald der Kunde eine Auftragsbestätigung erhält.
- Aufgrund der individuellen Fertigung kann der Verkäufer eine Anzahlung in Höhe von z. B. 30 % des Bestellwertes vor Produktionsbeginn verlangen.
- Die im Online-Shop angegebenen Preise sind Nettopreise. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer gemäß den geltenden Vorschriften (8 % bei Montage im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus oder 23 % bei sonstigen Bestellungen bzw. bei Produktkauf ohne Montage).Vor Abschluss der Bestellung wird dem Kunden der vollständige Bruttopreis einschließlich Transport- und Zusatzkosten angezeigt.
§4 Lieferung und Logistik
- Die Lieferung erfolgt mit eigenen Fahrzeugen des Verkäufers oder über spezialisierte Transportunternehmen – abhängig von Größe und Gewicht der Bestellung:
- Leichttransport (bis 3,5 t) – für kleinere Konstruktionen (z. B. Gerätehäuser, Zubehör).
- Schwertransport (über 3,5 t, ggf. mit Anhänger oder Kran/HDS-System) – für Ferienhäuser, Pavillons und Gebäude bis 70 m².
- Die Lieferkosten werden individuell auf Grundlage der Entfernung und der Abmessungen berechnet und im Bestellprozess oder im individuellen Angebot mitgeteilt.
- Der Kunde ist verpflichtet, einen geeigneten Entladeort anzugeben und sicherzustellen, dass die Zufahrt befestigt und frei von Gewichtsbeschränkungen, Höhenbegrenzungen oder Breitenhindernissen ist.
- Ist eine Zufahrt aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich (z. B. falsche Angaben, zu schmale Einfahrt, fehlende Befestigung), ist der Verkäufer berechtigt:
- die Ware am nächstmöglichen zugänglichen Ort abzuladen, oder
- die Lieferung abzubrechen und die vollständigen Transportkosten (Hin- und Rückfahrt) sowie ggf. Kosten einer erneuten Lieferung zu berechnen.
- Die Entladung erfolgt am zugänglichen Straßenrand. Das Tragen der Konstruktionsteile auf das Grundstück ist eine Zusatzleistung und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Lieferung im Beisein des Fahrers zu prüfen. Transportschäden sind schriftlich zu protokollieren.
- Liefertermine werden individuell abgestimmt. Der Verkäufer behält sich Terminänderungen bei höherer Gewalt oder extremen Witterungsbedingungen vor.
§5 Widerrufsrecht
- Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
- Das Widerrufsrecht besteht nicht bei individuell angefertigten Produkten (z. B. Maßänderungen, zusätzliche Fenster, Sonderimprägnierung) gemäß § 312g Abs. 2 BGB.
- Die Kosten der Rücksendung großvolumiger Waren trägt der Kunde. Die geschätzten Rücktransportkosten betragen zwischen [Betrag] € und [Betrag] €.
§6 Gewährleistung und Garantie
1. Gesetzliche Gewährleistung
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte nach deutschem Recht.
Gegenüber Unternehmern kann die Gewährleistung im gesetzlich zulässigen Umfang eingeschränkt werden.
2. Reklamationsverfahren
Reklamationen sind per E-Mail an [E-Mail-Adresse] unter Beifügung einer Beschreibung und Fotodokumentation einzureichen.
Verbraucher erhalten innerhalb von 14 Tagen eine Rückmeldung.
3. Kein Mangel sind insbesondere:
- natürliche hygroskopische Veränderungen des Holzes (Quellen, Schwinden, Mikrorisse),
- Harzaustritte und Äste (sofern keine strukturelle Beeinträchtigung),
- natürliche Vergrauung durch UV-Strahlung ohne entsprechende Imprägnierung,
- Schäden durch ungeeignetes oder nicht nivelliertes Fundament,
- natürliches Setzen von Blockbohlenkonstruktionen mit notwendiger Nachjustierung von Fenstern und Türen im ersten Jahr.
4. Garantie
Sofern eine Herstellergarantie besteht, ergeben sich deren Bedingungen aus der beigefügten Garantieerklärung.
Voraussetzung für den Garantieerhalt ist die fachgerechte Imprägnierung gemäß Montageanleitung.
§7 Technische Voraussetzungen für Montage
- Bei Bestellung mit Montage ist der Kunde verpflichtet, das Fundament gemäß den Vorgaben des Verkäufers vorzubereiten (z. B. Betonplatte, Fundamentblöcke, nivellierte Fläche).
- Das Fundament muss mit einer Toleranz von maximal 1 cm nivelliert sein.
- Ist das Fundament nicht vorbereitet, kann der Verkäufer:
- die Montage abbrechen und Anfahrtskosten berechnen, oder
- Ausgleichsarbeiten gegen Zusatzvergütung durchführen (sofern technisch möglich).
- Der Kunde muss freien Zugang zur Baustelle sowie einen 230V-Stromanschluss in maximal 20 m Entfernung bereitstellen.
§8 Materialeigenschaften und Pflegepflicht
- Holz reagiert als hygroskopisches Material auf Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen.
- Natürliche Eigenschaften wie:
- Längsrisse,
- Äste,
- Verfärbungen durch Oxidation,
- Harzaustritte
- Roh gelieferte Produkte müssen spätestens 48 Stunden nach Montage imprägniert werden.Unterlassene Pflege führt zum Verlust der Garantie hinsichtlich biologischer Beständigkeit.
§9 Baurechtliche Verantwortung
Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für behördliche Ablehnungen oder fehlende Genehmigungen.
Der Verkäufer stellt technische Unterlagen zur Verfügung, die für eine Bauanzeige oder Genehmigung erforderlich sind.
Der Kunde ist verpflichtet, vor Kauf die baurechtliche Zulässigkeit (z. B. Bebauungsplan) zu prüfen.
